Bauen in zweiter Reihe

Hinter älteren Häusern schlummert ein gewaltiges Potenzial an Grundstücksflächen, die oft ausschließlich als Garten genutzt werden oder schlicht brach liegen. Da verfügbares Bauland knapp und teuer ist, rücken diese Flächen aktuell immer stärker in den Fokus.

Gerade junge Familien entscheiden sich immer häufiger für diese – im wahrsten Sinne des Wortes – naheliegende Option und bauen ihr Eigenheim hinter oder neben dem bereits bestehenden Elternhaus. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Kosten bleiben überschaubar, die Umgebung ist vertraut und die Familienbande werden gestärkt. So weit, so gut. Doch es gibt einige Besonderheiten, die beim Bauen in zweiter Reihe zu beachten sind.

Gibt es einen Bebauungsplan?
Welche gesetzlichen Bauvorgaben sind zu beachten?

Ein bestehender Bebauungsplan, der das Bauen in zweiter Reihe erlaubt, ist immer von Vorteil. Gibt es keinen Bebauungsplan, ist es hilfreich, zu recherchieren, ob ähnliche Projekte in der näheren Nachbarschaft bereits erfolgreich umgesetzt wurden. Ist das der Fall, ist Bauwilligen dringend angeraten, zeitnah den Kontakt zum örtlichen Bauamt zu suchen, um in Erfahrung zu bringen, welche behördlichen Vorgaben umzusetzen sind. Diese könnten beispielsweise die Anzahl der Geschosse, die Art des Daches oder die Fassadengestaltung betreffen. Aber auch baurechtliche Bestimmungen, wie das Einhalten der Abstandsflächen, sind zu berücksichtigen.

Eine der wichtigsten Grundvoraussetzungen für ein Gebäude in zweiter Reihe ist jedoch eine ausreichende Zuwegung. Es muss sichergestellt sein, dass das hintere Haus im Notfall von den Einsatzkräften erreicht werden kann. Ein örtlicher Architekt kann hier inhaltlich Hilfestellung bieten und eine wertvolle Unterstützung sein.

Proaktiv das Gespräch mit den Nachbarn suchen

Aber auch über die behördlichen Vorgaben hinaus tun zukünftige Bauherren gut daran, sich mit den angrenzenden Nachbarn frühzeitig und proaktiv über den geplanten Neubau auszutauschen. Gerade auf lange Sicht lohnt es sich, mögliche Konfliktpunkte – wie etwa beim Thema Grenzbebauung – offen anzusprechen und klare Absprachen zur Zufriedenheit aller Parteien zu treffen.

Die Besitzverhältnisse klären

Sind die grundsätzlichen Rahmenbedingungen geklärt, müssen noch die Eigentums- und rechtlichen Verhältnisse geklärt werden. Müssen Leitungs- und Wegerechte im Grundbuch festgehalten werden? Bleiben die Eltern alleinige Eigentümer des Grundstücks, werden die Kinder Miteigentümer oder wird das bestehende Grundstück geteilt? Fragen wie diese sollten sorgfältig geprüft werden, um auch langfristig potenzielle Konflikte zu vermeiden.

Projektbeispiel: Bauen auf dem Grundstück der Eltern

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