Oft ist noch Luft nach oben
Gerade in älteren Häusern fristet der Dachboden häufig ein unbeachtetes Dasein als reine Abstellfläche. Das ist schade, denn einige dieser Flächen würden sich durchaus für andere Nutzungszwecke eignen – beispielweise als zusätzliches Kinderzimmer, Platz fürs Homeoffice oder, je nach Größe des Dachbodens, als komplett neue Wohneinheit. Auf diese Weise kann ohne zusätzlichen Flächenverbrauch neuer Wohnraum auf dem eigenen Grundstück geschaffen werden.
Eignet sich jeder Dachboden für den Ausbau?
Ob es möglich ist, einen Dachboden auszubauen, hängt vom Neigungswinkel des Daches und der Höhe des Kniestocks ab. Je steiler das Dach, desto besser ist die Ausnutzung des Dachraums. Natürlich spielen auch die Bausubstanz und die Statik des Gebäudes eine große Rolle dabei, ob ein Dachboden für einen Ausbau geeignet ist oder nicht. Bei Bauvorhaben dieser Art sollte am besten bereits zu Beginn der Planungen von einem Fachmann beurteilt werden, welche Umbaumaßnahmen möglich sind und welche Kosten auf die Bauherren zukommen.
Ist für den Ausbau eine Baugenehmigung erforderlich?
Veränderungen am Wohnraum gelten in Nordrhein-Westfalen als genehmigungspflichtige Nutzungsänderung. Anders als in anderen Bundesländern ist in NRW der Ausbau eines Dachgeschosses also immer genehmigungspflichtig und muss von der zuständigen Behörde freigegeben werden. Die Baugenehmigung sollte in jedem Fall vor Beginn der geplanten Umbaumaßnahmen eingeholt werden, um spätere Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Gibt es Fördermöglichkeiten für den Dachgeschossausbau?
Einzelne Baumaßnahmen können gefördert werden. Geht mit dem Ausbau eine energetische Optimierung einher, z.B. das Einbringern einer Dachdämmung, kann dieses über Förderprogramme der KfW-Bank bezuschusst werden. Nähere Informationen zu den einzelnen Programmen sind über die KfW-Bank erhältlich.